"Keine
gentechnischen Experimente mit Kindern!
Wir sind gegen jede Art von Impfzwang,
insbesondere bei Kindern. Die Schulen sollen wieder einen ungehinderten
Präsenzunterricht - ohne COVID-Maßnahmen - ermöglichen.
Die COVID-Maßnahmen und die 3-G-Regel
(geimpft, getestet, genesen) gefährden die Gastronomie-, Dienstleistungs-
und Kultur-Betriebe existenziell, ohne erkennbaren Nutzen.
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll
die sofortige Aufhebung aller COVID-Maßnahmen in Österreich
beschließen."
Wer kann das Volksbegehren unterschreiben?
Alle österreichischen Staatsbürger
über 16 Jahre können das Volksbegehren unterstützen,
durch Unterschrift am Amt oder mittels Internet & Handysignatur. (Die
Unterstützung von Volksbegehren ist für alle Bürger kostenlos.)
Laufzeit & Orte?
Das "COVID-Maßnahmen abschaffen"-Volksbegehren konnte
man
von 30.7.2021 bis 26.4.2022 unterschreiben und dann erst wieder
in der Eintragungswoche vermutlich im Oktober 2022.
und zwar mittels
Handysignatur
täglich von 0-24 Uhr
oder
auf jedem Gemeindeamt, Rathaus (außer in Wien), Bezirksamt zu
den jeweiligen Öffnungszeiten.
Mehr Infos => Text des COVID-Maßnahmen-abschaffen
- Volksbegehren
Kontakt:
E-mail: info@covid-volksbegehren.at
t. https://t.me/covid_volksbegehren
Telefon: 0676-403 90 90
* Geimpfte können mit dem Coronavirus angesteckt werden und
auch andere Menschen anstecken!
D.h. der angeblich "Impfschutz" gibt keine sterile Immunität.
Das spricht auch verfassungsrechtlich gegen eine Impfpflicht.
Der Corona-"Impfschutz" ist somit nicht das, was er verspricht. (Wahrscheinlich
müssen die Hersteller des Impfstoffes deshalb keine Produkthaftung
übernehmen.)
D.h. selbst eine Impfquote von 100% in Österreich, brächte
kein Ende der "COVID-Pandemie".
Dass Geimpfte nicht getestet werden müssen (2G) und die Pandemie
dennoch gestoppt werden könne, ist somit die größte Fehleinschätzung
der Regierung, des Parlaments, des Gesundheitsministers und der GECKO-Kommission.
* Die Impfpflicht bzw. der Impfzwang ist bei Erwachsenen - wegen
des schweren Eingriffs in die Grundrechte - verpönt.
Bei minderjährigen Kindern wäre die Impfpflicht
bzw. der Impfzwang noch absurder, da minderjährige Kinder ja fremdbestimmt
werden, noch dazu bei einem Grundrechtseingriff.
Unserer Meinung nach sollte die Grundrechte
jedenfalls auch in der Krise gelten, denn sonst wären sie ja keine
Grundrechte.
* Die Regierungskoalition drückte eine COVID-Impfpflicht
ab 5. Februar 2022 im Parlament durch:
Das Gesetz gilt laut ÖVP und Grünen (unter Mitwirkung von
SPÖ und NEOS) ab Anfang Feb. 2022 für alle Personen (somit für
Inländer und Ausländer) ab dem 18. Lebensjahr - mit einem
Wohnsitz in Österreich.
(Das wird auch viele EU-Bürger in Östereich treffen,
weshalb auch geltendes EU-Recht und die Europäische Menschenrechtskonvention
(EMRK) eingeklagt werden wird.)
Wer sich aus den verschiedensten Gründen nicht gegen COVID "impfen"
läßt, wird nach § 7 (1) COVID-19-Impfpflichtgesetz eine
Verwaltungsstrafe
mit bis zu 3600 € aufgebrummt bekommen. Damit will die Regierungskoalition
aus ÖVP-Grüne das Volk maximal abschrecken und einschüchtern.
Die Parteiabgeordneten von ÖVP, SPÖ,
GRÜNE und NEOS wollen, dass Österreich das erste Land in der
EU wird, dass eine COVID-Impfpflicht
einführt. Diese Parteien haben das Impfpflichtgesetz am 20.1.2022
im Nationalrat beschlossen. Der Bundesrates hat auf sein Einspruchsrecht
am 3. Feb. 2022 verzichtet und somit ebenfalls zugestimmt. Bundespräsident
Van der Bellen hätte als letzte Instanz das Impfpflichtgesetz stoppen
können. Statt dessen hat er es in Windeseile am 4.2.2022 unterschrieben.
* Der Lockdown für Ungeimpfte (= Hausarrest) kommt einer Freiheitsstrafe
ohne Verurteilung sehr nahe, ohne erkennbaren Nutzen für die Gäste
bzw. Kunden. Der Zwang zu Betriebsschließungen bei den Gastronomie-,
Hotelerie-, Dienstleister-, Veranstaltungs- und Kulturbetrieben führt
zu existenziellen Bedrohungen;
(Seit 15. Nov. 2021 schickte die Regierungskoalition nur die Ungeimpften
in den Lockdown. Dass das eine Diskriminierung gegenüber den Geimpften
& Genesenen sei, kam der Bundesregierung nicht in den Sinn. Alle Menschen
sind halt doch nicht gleich. Am 23. Nov. 2021 erklärte der neue österreichische
Bundeskanzler in Beantwortung einer "Dringlichen Anfrage" im Parlament,
dass es derzeit kein Enddatum für den Lockdown ("Haft") der Ungeimpften
gäbe.)
* PCR-Tests sind nicht zur Diagnose geeignet, da erstens fehler- anfällig und zweitens mit einer geringen Aussagekraft über die Krankheit und den eventuellen Krankheitsverlauf.
* Mund-Nasen-Schutzmasken filtern nur wenig Viren aus der Atemluft, sind dafür aber gesundheitsschädlich. Die Maske ist ein Symbol der Unterdrückung und steht für "Klappe halten";
* Die Quarantäne & der Freiheitsentzug:
"360.000 Menschen" (!) sind gestern 13.1.2022 in Österreich
in Quarantäne gewesen, so der oberste österreichische Rettungskommandant
Gerry Foitik,
Qu.: orf.at vom 14.1.2022
Österreich berühmtester Quarantäne-Inhaftierter
ist der dreifachgeimpfte (!) Bundeskanzler Karl
Nehammer. Er war trotz seiner Impfungen corona-positiv und mußte
vom 7.1. - 15.1.2022 - in Heimquarantäne und daß, obwohl er
- nach eigenen Aussagen - keine Krankheitssymptome hatte.
* Schulschließungen passen nicht mit der Ausbildungspflicht
zusammen.
* Tiefe Spaltung der Gesellschaft:
* Unter dem jetzigen Corona-Regime ist keine Planbarkeit der Zukunft
möglich:
* Per 16. April 2022 wurde die FFP2-Maskenpflicht eingeschränkt
auf:
- Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren
Settings,
- öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Haltestellen
sowie, Schülerttransporte und im Taxi,
- Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (z.B.
Supermärkte, bäuerliche Direktvermarkter),
- Drogerien und Drogeriemärkte;
- Verwaltungsbehörden bei Parteienverkehr und
- Tankstellen und Stromtankstellen sowie Waschanlagen
- Banken und Postdiensteanbieter
- Tabakfachgeschäfte und Zeitungskioske;
- KFZ- und Fahrradwerkstätten;
- Einrichtungen zur Religionsausübung.
Die 2.
COVID-19-Basismaßnahmenverordnung tritt mit diesem Tag in Kraft
und gilt vorerst bis zum 8. Juli 2022.
Das Impfpflichtgesetz wurde bis 31.5.2022 ausgesetzt und tritt
mit 1.6.2022 in Kraft.
Viel mehr => Gründe für das COVID-Volksbegehren
PS: Demokratie heißt
Volksherrschaft
und nicht Parteienherrschaft.
Es hätte schon längst eine Volksabstimmung
zur Abschaffung der COVID-Maßnahmen in Österreich stattfinden
müssen (Art.1 B-VG).
.
2. Warten bis die Politiker, die für die "Imfpungen" sind, beim
Imfpen voran gegangen sind:
Warten Sie, bis alle Politiker doppelt und dreifach gegen Corona geimpft
sind. Die Politiker sollen bekannt geben, wann sie sich mit welchem Impfstoff
impfen haben lassen.
3. Das "Impfen" sollte man noch mindestens 1 Jahr aufschieben und
abwarten, wie es den "corona-geimpften" Leuten bis dahin ergeht. Es
werden immer mehr schwere Nebenwirkungen und Todesfälle in zeitlicher
Nähe zu einer "Impfung" (richtig: gentechnisches Experiment) bekannt.
Berühmtestes Beispiel:
Hugo Portisch starb am 1.4.2021, 6 Wochen nach seiner 2. "Impfung"
von BIONTECH / Pfizer.
4. rechtliches Wissen erweitern:
Laut dem Strafgesetzbuch in Österreich
ist die Nötigen zu einer Impfung ist strafbar. Eine Impfung ohne Einwilligung
der betroffenen Person ist ebenfalls strafbar.
Die Resolution 2361 (2021) des Europarates
vom 27.01.2021 verbietet Impfzwang und jegliche Art der Diskriminierung
von Ungeimpften.
Nürnberger Kodex aus dem Jahr
1947: Er besagt, dass bei
medizinischen Versuchen an Menschen „die
freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich ist“.
Die COVID-19 Impfungen stellen offensichtlich einen groß angelegten
medizinischen Versuch / Experiment dar.
Die WHO ist ein privater Verein und
hat die Definition einer Pandemie im Mai 2009 geändert. Davor musste
eine Pandemie mit einer "sehr großen Zahl von Toten" einhergehen,
danach nicht mehr.
5. Österreich braucht dringend eine große Demokratiereform.
Bitte unterschreiben Sie die Einleitungsverfahren ...
"NEIN-zur-Impfpflicht"
zw. 2.5.- 9.5.2022 in der Eintragungswoche
"Impfpflichtgesetz
abschaffen - Volksbegehren" bis 100.000 UE;
"COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren"
bis 100.000 UE;
"ECHTE
Demokratie"-Volksbegehren bis 30.12.2022.
"COVID-Maßnahmen abschaffen"-Volksbegehren
im Okt. 2022;
.
1. Informieren Sie sich über Berichte
in alternativen Medien
z.B. auch über Telegram.
2. Nehmen Sie an möglichst vielen Demonstrationen und Spaziergängen teil. (= Demokratie der Straße). Ihr Protest wird zur Kenntnis genommen. Dies sogar so sehr, dass die Propaganda-Medien darüber schweigen und die Teilnehmerzahlen heruntermanipulieren.
3. Helfen Sie den jeweiligen Organisatoren.
Es gibt sehr viel zu tun.
4. Verteilen Sie unseren => Flugzettel im Freundeskreis und in telegram bzw. in Facebook.
5. Bereiten Sie sich auf die nächste Welle im Winter 2022
in Österreich vor.
* Reparieren und Instandhalten Sie alles, was geht, schon vorher. Es
könnte nämlich sein, dass Sie dann im neuerlichen Lockdown nicht
einmal mehr eine Malerfarbe kaufen können.
* Legen Sie sich ausreichend Vorräte an.
* Wie werden Sie Ihre Schulkinder unterrichten, so Sie welche haben?
.
Mehr => Ziele des COVID-Volksbegehrens
www.covid-volksbegehren.at |