1. Der Zwang durch die Politik ist abzulehnen.
Wir fordern die Grundrechte
ein.
Das österr. Parlament und die Bundesregierung zwingen die Österreicher
und Österreicherinnen seit mehr als zwei Jahren zu fragwürdigen
COVID-Tests, (Staubschutz-FFP2-)Masken, Betriebs- sperren, Abstandhalten,
Hausarrest ("Lockdown"), und seit 5. Feb. 2022 auch zu COVID-Impfungen
(= gentechnisches Experiment), ohne dass diese Maßnahmen geeignet
wären, die Infektionen durch COVID/Corona-Viren dadurch aufzuhalten.
Die regierungs- subvenitionierten Medien wurden auf die Regierungslinie
eingeschworen. Es gibt für breite Bevölkerungsschichten keine
verläßlichen Informationen mehr, nicht zur Gesundheit allgemein
und schon gar nicht zum Corona-/COVID-Gen-Experiment oder zum Verfassungsbruch,
der mit Parlamentsmehrheit beschlossen wurde.
Die COVID-Maßnahmen führten und führen
* zu einer Spaltung der Familien und der ganzen Gesellschaft,
* zu zahlreichen Firmenpleiten & Arbeitslosigkeit,
* zu einem extremen Anstieg bei den Staatsschulden Österreichs,
* auch zu zahlreichen Impfschäden, insbesondere bei 3-fach-geimpften.
* zur einseitigen Information der Bevölkerung, z.B. durch Löschung
unerwünschter Videos auf YouTube.
Das heißt, die COVID-Maßnahmen führen zu Armut und
Krankheiten bei sehr vielen Menschen. Das lehnen wir entschieden ab. Ebenso
lehnen wir die Kriminalisierung großer Teile der Bevölkerung
durch das Parlament ab.
Wir fordern daher die Einhaltung der verfassungsrechtlich gewähr-
leisteten Grundrechte, die insbesondere auch in Krisenzeiten gelten. Wir
fordern das Recht der Freiheit der Person, das Recht auf die körperliche
Unversehrtheit, auf Meinungsfreiheit, auf Versammlungsfreiheit und der
Unverletzlichkeit der Wohnung ein.
Jeder Bürger soll selbst entscheiden, ob er sich gesund fühlt
oder nicht, ob er mit Mund-Nasenschutz besser oder schlechter atmen kann,
wieviel Abstand er zu wem halten möchte, ob er oder sie an einem
Genexperiment teilnehmen möchte, ob er einem (geldgierigen?) Arzt
vertrauen mag oder doch lieber seinem (kostenlosen) Hausverstand,
ob er eine Genspritze haben will oder doch lieber Gesundheit durch
gesündere Ernährung, durch mehr Bewegung und durch mehr Sonnenlicht
bzw. Vitamin-D haben will. Die Bürger sind mündig genug, um diese
Eigenverantwortung für sich wahrnehmen zu können.
2. Gentechnisch Geimpfte können mit dem
Coronavirus angesteckt werden und auch andere Menschen anstecken!
D.h. der angeblich "Impfschutz" gibt keine sterile Immunität.
Das spricht auch verfassungsrechtlich gegen eine Impfpflicht.
Der Corona-"Impfschutz" ist somit nicht das, was er verspricht. (Wahrscheinlich
müssen die Hersteller des Impfstoffes deshalb keine Produkthaftung
übernehmen.)
D.h. selbst eine Impfquote von 100% in Österreich, brächte
kein Ende der "COVID-Pandemie". Insoferne geht das Hauptargument der
angeblichen "COVID-Impfung" völlig ins Leere.
Dass Geimpfte nicht getestet werden müssen (2G) und die Pandemie
dennoch gestoppt werden könne, ist somit eine große Fehleinschätzung.
3. Keine ordentliche Zulassung vorhanden.
Die Langzeitfolgen sind
unbekannt:
Namhafte Institutionen, wie die Universität Bonn, haben im August
2021 bestätigt, dass die Impfung unser Immunsystem dauerhaft schädigt.
Die Langzeitfolgen sind - klarerweise - noch nicht erforscht. Es handelt
sich nach wie vor nur um eine Notfallzulassung, aber keine ordentliche
Zulassung. Weil es aber noch keine ordentliche Zulassung gibt, befindet
sich der COVID-Impfstoff noch immer im experimentellen Stadion.
Wir wollen keine Versuchskaninchen der Pharmabranche sein.
4. Wie man vom Staat Österreich als tatsächlich
"Geimpfter" oder "Genesener" zum angeblich "Ungeimpften" gemacht wird:
* Impfstatus unbekannt => Status "ungeimpft"
* 1x geimpft => Status "ungeimpft"
* 2x geimpft + mehr als 183 Tage zurückliegend => Status "ungeimpft"
* 2x geimpft + Corona-Symptome => Status "ungeimpft"
* 2x geimpft, aber kreuzgeimpft => Status "ungeimpft"
* kein Nachweis in lateinischer Schrift in deutscher oder englischer
Sprache => Status "ungeimpft"
* Genesen + 6 Monate => Status "ungeimpft" (denn auch eine weitere
vorhandene natürliche Immunabwehr zählt nach 6 Monaten nicht
mehr).
* Mit in der EU nicht zugelassene Injektionen - wie Sputnik oder Sinovac,
etc. - geimpft => Status "ungeimpft"
Anm.: Auch wenn sie rechtlich als "ungeimpft" gelten, so haben Geimpfte
dennoch die gentechnische Flüssigkeit im Körper. D.h. die angeblich
"Ungeimpfte" haben dann tatsächlich Nebenwirkungen von der (gentechnischen)
"Impfung" zu befürchten.
Exkurs: Mit einem anderen Impfstoff Geimpfte, zählen nicht als
Geimpfte in Österreich.
Zu den in der EU nicht zugelassen Impfstoffen zählen z.B. Sinovac
(Totimpfstoff aus China), Sinopharm (Totimpfstoff aus China), Valneva
(Totimpfstoff aus Österreich & Frankreich), Sputnik V (Totimpfstoff
aus Russland; gentechnisch hergestellter, viraler Vektorimpfstoff), Bharat
Biontech Indien (Covaxin®) (Totimpfstoff aus Indien), Novavax
(rekombinanter Proteinimpfstoff bzw. Totimpfstoff mit gentechnisch
hergestellten Virusantigenen aus Indonesien) und Turkovac (türkischer
Totimpfstoff).
"Totimpfstoff" heißt, dass nur abgetötete Viren oder Virenbestandteile
gespritzt werden. Die toten Viren können sich im Körper nicht
mehr vermehren. Bei den in der EU zugelassenen "Impfungen" werden hingegen
im Rahmen eines Gentechnik-Experiments lebendige Viren in die Menschen
gespritzt...)
PS: Deshalb liegen jetzt angeblich soviele "Ungeimpfte"
- tatsächlich oft aber Geimpfte - auf den Intensivstationen in Österreich
;-)
5. Dritte Teilimpfung = Booster-Impfung:
Ab vier Monaten nach der zweiten Covid-Impfung kann man sich in Österreich
ein drittes Mal gegen Corona impfen lassen. Eine Auffrischungsimpfung (oder
Booster-Impfung) ist nötig, weil angeblich die ersten zwei Impfungen
doch nicht so toll waren. Dann kommt die 4., 5., 6., usw. Impfung. Ansonsten
gilt man wieder offiziell als Ungeimpfter (= Aussätziger).
Ab 1. Februar 2022 wird der gesetzliche zeitliche Mindestabstand zwischen
der zweiten und der dritten Impfung von 120 Tagen auf 90 Tage verkürzt.
PS: Normale Impfungen haben eine Schutzwirkung von 10-20 Jahren oder
wirken sogar für das gesamt restliche Leben.
6. Nebenwirkungen einer COVID-"Impfung" können
sein:
(hier eine kleine Auswahl):
* Kopfschmerzen
* man riecht seltsam (Die Ausdünstungen riechen nach Chlor.
Das können nicht nur Hunde, sondern auch Menschen
riechen.)
* Haarausfall
* Fieber
* Muskel- und Gliederschmerzen
* Menstruations- und Schwangerschaftsprobleme
* Gürtelrose bzw. Herpeserkrankung
* Gesichtslähmungen
* Erblindungen
* epileptische Anfälle
* schwerer Gedächtnisverlust (man kann sich ev. nicht einmal mehr
an seine Angehörigen erinnern!)
* Thrombosen (insbesondere im Flugzeug! Immer wieder sterben auch
Piloten!!!)
* Blutbildveränderungen
* Nierenschäden (Der Urin kann dadurch blutig oder aufschäumend
sein.)
* Atemnot
* Erschöpfungszustände
* anaphylaktische Schocks (lebensbedrohliche Immunreaktion, die auf
einer Allergie beruht)
* Fehlgeburten
* Herzinfarkte
* Tod
Aufgrund der langen Liste an möglichen Nebenwirkungen und der
Schwere der Nebenwirkungen, sollten unseres Erachtens derzeit keine COVID-Injektionen
("Impfungen") durchgeführt werden. Eine Impfpflicht lehnen wir bei
solchen Nebenwirkungen strikt ab.
7. Impfdurchbrüche:
Unter "Impfdurchbrüche" versteht man, dass selbst vollständig
Geimpfte mit dem Coronavirus infiziert werden und Symptome entwickeln.
Anm.: Impfdurchbrüche dürften
bei einer "Schutzimpfung" aber gar nicht passieren. Tatsächlich
ist das aber kein Sonderfall, sondern passiert logischer Weise eben, wenn
man bedenkt, dass Corona-Impfungen Lebendimpfstoffe sind, wo noch lebende
Corona-Viren oder Bestandteile injiziert werden. Dann bricht der Virus
früher oder später auch aus.
8. Die angeblichen "Impfungen" sind tatsächlich
Mogelpackungen.
Die angeblichen "Impfungen" sind tatsächlich gentechnische Experimente
und somit Mogelpackungen.
Ärzte sollten ihre Kunden/Patienten über diese Irreführung
aufklären, auch über die möglichen schweren Nebenwirkungen
und die nur bedingte Zulassung der Impfung. Die Pharmafirmen und die Ärzte
sollen die Garantie für die Schutzwirkung ihrer „Impfungen“ und die
volle Haftung für schädliche bis tödliche Nebenwirkungen
übernehmen. Das tun sie aber nicht.
Wer keine Gentechnik im Essen haben will,
sollte sich auch keine Gentechnik in seinen Körper reinspritzen lassen.
Wir sind jedenfalls für Entscheidungsfreiheit
des einzelnen über seinen Körper, für die Wahrung der Menschenrechte,
sowie gegen eine Impfpflicht bzw. Impfzwang;
9. Die Regierungskoalition drückte eine
COVID-Impfpflicht
ab 5. Februar 2022 im Parlament
durch:
Das Gesetz gilt laut ÖVP und Grünen (unter Mitwirkung von
SPÖ und NEOS) ab 5. Feb. 2022 für alle Personen (somit für
Inländer und Ausländer) ab dem 18. Lebensjahr mit einem Wohnsitz
in Österreich.
Das wird auch viele EU-Bürger in Österreich treffen,
weshalb auch geltendes EU-Recht und die Europäische Menschenrechtskonvention
(EMRK) eingeklagt werden wird.
Wer sich aus den verschiedensten Gründen
nicht gegen COVID "impfen" läßt, wird nach § 7 (1) COVID-19-Impfpflichtgesetz
eine
Verwaltungsstrafe mit bis zu 3600 € aufgebrummt bekommen.
Damit will die Regierungskoalition aus ÖVP-Grüne das Volk maximal
abschrecken und einschüchtern.
Österreich ist das erste Land in der
EU, das eine COVID-Impfpflicht eingeführt hat.
10. Influenza und COVID19 ähneln sich
zum Verwechseln.
Aber bei Grippe / Influenza gibt es keinen Lockdown, keine Quarantäne,
keine Strafen.
Deshalb sollten diese beiden Erkrankungen peinlich genau unterschieden
werden.
Werden sie aber nicht! Seit es Corona gibt, gibt es keine Influenza
/ Grippe mehr.
11. Der Lockdown für Ungeimpfte von 22.
Nov. 2021 bis 31. Jan. 2022 kommt einer Freiheitsstrafe ohne Verurteilung
sehr nahe, ohne erkennbaren Nutzen für den einzelnen, die
Gäste bzw. Kunden.
Der Zwang zu Betriebsschließungen bei den Gastronomie-, Hotelerie-,
Dienstleister-, Veranstaltungs- und Kulturbetrieben führt zu existenziellen
Bedrohungen;
Von 15.11.2021 - 31.1.2022 (= 2,5 Monate) schickte die ÖVP-Grüne
Regierungskoalition nur die Ungeimpften in den Lockdown, die Geimpften
lediglich 16.11. - 30.11.2021 (= 2 Wochen). Dass das eine Diskriminierung
gegenüber den Geimpften & Genesenen sei, kam der Bundesregierung
nicht in den Sinn. Alle Menschen sind halt doch nicht gleich. Am 23. Nov.
2021 erklärte der neue österreichische Bundeskanzler
Nehammer in Beantwortung einer "Dringlichen Anfrage" im Parlament,
dass es derzeit kein Enddatum für den Lockdown der Ungeimpften
gäbe.
12. Die Quarantäne = Freiheitsentzug:
"360.000 Menschen" (!) sind gestern 13.1.2022 in Österreich
in Quarantäne gewesen, so der oberste österreichische Rettungskommandant
Gerry Foitik ...
Qu.: orf.at vom 14.1.2022
Unter "Quarantäne" versteht man die Isolierung
von Personen, die im Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus stehen.
Durch die Isolierung soll die Ausbreitung von Erregern zu anderen Menschen
vermieden werden.
In Quarantäne kommt man in Österreich,
wenn man
* eine Kontaktperson mit einem Infizierten ist,
* selbst mit dem Corona-Virus infiziert ist,
* tatsächlich an Corona - mit Symptomen - erkrankt ist oder
* nach Österreich einreisen will und keinen negativen PCR-Test
vorweisen kann.
Eine richterliche Entscheidung über diesen
Freiheitsentzug gibt es nicht. Falls der Freiheitsentzug zu Unrecht
war, dann hat der Betroffene eben Pech gehabt. Es gibt keine Entschädigungen
für den entstandenen Schaden der Isolierung zu Hause oder im Krankenhaus.
Die Arbeitgeber haben Mitarbeiter im Corona-Krankstand
zu verbuchen, die in Quarantäne sind, aber vielleicht nicht einmal
krank oder infiziert sind. Das liegt an den höchst ungenauen PCR-Tests.
Österreich berühmtester Quarantäne-Inhaftierter
ist der dreifachgeimpfte (!) Bundeskanzler Karl
Nehammer. Er war trotz seiner Impfungen corona-positiv und mußte
vom 7.1. - 15.1.2022 - in Heimquarantäne und daß, obwohl er
- nach eigenen Aussagen - keine Krankheitssymptome hatte.
13. Die Impfpflicht bzw. der Impfzwang ist
bei Erwachsenen - wegen des schweren Eingriffs in die Grundrechte - verpönt.
Bei minderjährigen Kindern wäre die Impfpflicht
bzw. der Impfzwang noch absurder, da minderjährige Kinder ja fremdbestimmt
werden, noch dazu bei einem Grundrechtseingriff. Die Impfpflicht ist von
ÖVP-Grünen ab 1. Februar 2022 für alle Menschen mit Hauptwohnsitz
in Österreich angedacht.
Unserer Meinung nach sollten die Grundrechte
jedenfalls auch in der Krise gelten, denn sonst sind sie keine Grundrechte.
14. Der Impfbrief vom Dachverband der Sozialversicherung
und vom Sozialministerium:
Am Dienstag 7.12.2021 flatterte bei den Österreichern ein Impfbrief
ins Haus oder in die Wohnung bzw. in den Briefkasten. Rechtsgrundlage ist
der Paragraf, der kurz zuvor am 3.12.2021 als §750 (1a) des Allgemeinen
Sozialversicherungsgesetzes beschlossen wurde.
Die Impfbriefe ("Informationsschreiben") gehen an alle Personen in
Österreich, die älter als 18 Jahre sind und noch keine erste
COVID-Impfung abbekommen haben. Dabei wird von der Sozialversicherung und
vom Sozialminister Mückstein (Grüne) versucht, die Menschen
zur COVID-Impfung zu treiben.
Dieser Impfbrief hat aber einige Mängel:
Erstens sind keine Absendeadressen der Absender enthalten und
zweitens auch keine Unterschriften der Absender. D.h. wer die Haftung
für den Impfbrief übernimmt, bleibt offen.
Drittens: Über die möglichen Nebenwirkungen der Corona-Impfung
wird nicht berichtet und auch nicht darüber, dass es tatsächlich
ein gentechnisches Experiment im Versuchsstadium ist.
Viertens fehlt noch dazu das Datum am Impfbrief.
Fünftens: Auf der Rückseite des Impfbriefs wird eines Impfmythen
gehuldigt, dass Schwangere keine Gesundheitsschäden zu befürchten
hätten. Aber was wenn doch? Wer zahlt die Schäden? Was passiert,
wenn die schwangere Frau oder ihr Baby stirbt?
(Exkurs: Ein Brief ans Christkind ist informativer.)
Der wahre Skandal aber ist, dass die höchst-persönlichen
Gesundheitsdaten der Österreicher - wie z.B. der Impfstatus - offensichtlich
von der ELGA GmbH an die Sozialversicherungen weitergegeben wurden.
PS: Eine Abmeldung von ELGA (der elektronischen Gesundheitsakte) hat
- in Bezug auf den Impfstatus - auch nichts geholfen.
15. Tests oder Impfung von nur einer Virus-Variante
schützt jedenfalls nicht vor Erkrankung oder Ausbreitung einer anderen
Variante:
Was man alles testen könnte und wogegen man sich impfen lassen
könnte: Coronagrippe, Delta-Variante, Wuhan-Variante, Südafrika-Variante,
Omikron-Variante, 30-Coronavirus-Mutationen, Vogelgrippe, Schweinegrippe,
Herpes, HIV, Hepatitis, Gelbfieber, Diphtherie, Malaria, Meningokokken,
Typhus, Cholera, Dengue, Japan B-Encephalitis oder Tollwut. ...
Wenn sie gegen den falschen Virus oder die
falsche Variante geimpft sind, dann ist die "Impfung" klarerweise mehr
oder weniger sinnlos. Gegen alle Viren und Varianten kann man sich aber
nicht impfen lassen und würde das vermutlich auch nicht lange überleben.
16. Positive Tests sind keine “Inzidenz”
"Das, was die „Experten“ der Ärztekammer als „Inzidenz“ bezeichnen,
ist nicht die Häufigkeit einer Erkrankung, sondern die Häufigkeit
eines positiven Corona-Tests. Der Nachweis eines Erregers ist jedoch nicht
zwangsläufig mit einer Infektion oder Erkrankung verbunden."
Qu: Presseaussendung Ärztegruppe
zerlegt “Faktencheck” ihres Kammerpräsidenten Szekeres vom 25.1.2022
17. PCR-Tests sind nicht zur Diagnose geeignet,
da erstens fehleranfällig und zweitens mit einer geringen Aussagekraft
über die Krankheit und den eventuellen Krankheitsverlauf.
Dr. Anthony Fauci (oberster Chef der Gesundheitsbehörde, Krisenstab und Berater des Präsidenten der USA) erklärt am 30.12.2021 auf MSNBC die Untauglichkeit des PCR-TESTS zum Nachweis einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus: "Covid-PCR Tests bewirken nicht das, was man denkt". „Die einzige Art und Weise, ob es (das Virus) übertragbar ist, ist nur möglich, wenn man nachweisen kann, dass ein lebendes vermehrbares Virus in dir ist. Und der PCR-Test kann dies nicht feststellen. Der PCR-Test stellt nicht das Vorliegen oder Fehlen des Virus fest. Das Virus kann tot sein oder inaktiv und folglich nicht übertragbar. Deshalb ist es vollkommen verständlich, warum die Menschen darüber in Verwirrung geraten können.“
Neuerliche Strafanzeige von Konstantin Haslauer,
wohnhaft in 1110 Wien, gegen die gesamte österr. Bundesregierung eingebracht.
Der Fall Fauci deckt alles auf. Auf 54 Seiten wurde der Betrug der PCR
& Antigentest durch Hilfe der CDC "Centers for Disease Control and
Prevention" und als Repräsentant der USA Regierung Jo Biden, Herr
Dr. Anthony Fauci, aufgedeckt. Weder PCR noch Antigentest können
feststellen, ob jemand ansteckend ist. Niemand kann bei einem positiven
Fall sagen - wie lange die Testperson schon positiv war!
Damit sind alle Grundlagen der sogenannten
Pandemie hinfällig. Der PCR Test war das einzige Indiz für eine
Pandemie. Ohne PCR-TEST keine Pandemie. Dies ist der letzte Schlüssel,
der ultimative Beweis, dass die Maßnahmen alle sofort aufgehoben
werden müssen.
(Exkurs: Im November 2021 ist das Testsystem
"Österreich testet" zusammengebrochen. Nicht nur bei der Anmeldung
zu den PCR-Tests gibt es Probleme, sondern auch mit der Lieferung der Ergebnisse.
Testauswertungen dauern in manchen Bundesländern 30 Stunden oder länger.
Die Auswertungen gilt aber nur 72 Stunden ab Probenabnahme, in Wien sogar
nur 48 Stunden);
"... "Die WHO hat ebenfalls erkannt, dass sich ein positiver PCR-Test nicht zur Diagnose einer Infektion eignet und hat daher im Januar 2021 ihre diesbezüglichen Richtlinien geändert. Wir berichteten im vorigen Link. Die WHO fordert, dass positiv Getestete erst dann als Infizierte gelten, wenn sie neben einem positiven Test noch weitere Kriterien erfüllen: Sie müssen zuallererst einmal Symptome aufweisen und mit einem an Covid-19 Erkrankten Kontakt gehabt haben. Darüber hinaus müsse laut WHO die Art der Probe berücksichtigt werden, der Zeitpunkt der Probenentnahme und die Spezifikationen des jeweiligen Tests. ..." Qu. zentrum-der-gesundheit.de vom 11. Nov. 2021
Rechtsgutachten der Fachanwältin
für Medizinrecht, Rechtsanwältin Beate Bahner:
"Der PCR-Test ist ein geniales und nobelpreisgekröntes
Diagnose- instrument.
Er ist allerdings nicht imstande, ein vermehrungsfähiges
Virus nachzuweisen, weil er nicht zwischen vermehrungsfähigem
und nicht vermehrungsfähigem Agens im Sinne des § 2 Nr. 1 Infektions-
schutzgesetz (im Folgenden IfSG) unterscheidet. Der PCR-Test ist lediglich
geeignet für den Nachweis winzigster Viruspartikel oder toter Virusreste,
nicht jedoch für den zuverlässigen und alleinigen Nachweis eines
vermehrungs- fähigen, also lebenden Virus und damit einer akuten Infektion
i.S.d. § 2 Nr. 1 und § 2 Nr. 5 IfSG. ...
Der Begriff „Infektion“ ist in §
2 Nr. 2 IfSG definiert: Danach ist eine Infektion „die Aufnahme eines Krankheitserregers
und seine nachfolgende Entwicklung und Vermehrung im menschlichen Körper“.
Der Begriff „Krankheitserreger“
ist in § 2 Nr. 1 IfSG definiert:
Im Sinne dieses Gesetzes ist Krankheitserreger: ein vermehrungs-
fähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges
biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder
übertragbare Krankheit verursachen kann, ...
Der Begriff „übertragbare Krankheit“
ist in § 2 Nr. 3 IfSG definiert: Danach ist eine übertragbare
Krankheit eine durch Krankheitserreger verursachte Krankheit. ...
Der PCR-Test ist im Übrigen bei
gesunden Menschen nur für Forschungszwecke und gerade nicht für
diagnostische Zwecke zugelassen. Es ist also bereits unzulässig,
Millionen gesunde Bürgerinnen und Bürger überhaupt einem
PCR-Test zu unterziehen. ...
Tatsächlich gibt es keinen einzigen
Test, der das SARS-CoV2 Virus und eine Infektion mit diesem Virus nachweisen
kann!"
S. 25: Ein PCR-Test kann keine Viruslast
nachweisen.
S. 34: "Damit wird der PCR-Test seit
April 2020 in medizinisch beispielloser Weise für Zwecke missbraucht,
die nichts mit der Corona-Krankheit und auch nichts mit Gesundheitsschutz
zu tun haben."
Qu.: Rechtsanwältin
Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht, Heidelberg,
BRD
18. Mund-Nasen-Schutzmasken filtern nur wenige
Viren aus der Atemluft,
sind dafür aber gesundheitsschädlich. Die Maske ist ein Symbol
der Unterdrückung und steht für "Klappe halten";
Artikel:
* Kein Infektionsschutz durch Masken - schon gar nicht bei Kindern!
* FFP2-Maskenpflicht gefährdet mehr als dass sie nützt.
* Doktorarbeit der TU München: Schon eine einfache
OP-Maske führt zu vermehrter CO2-Rückatmung und erhöht den
CO2 Partialdruck bei gesunden Nichtrauchern um ca. 5.6 mmHg (ca. 14%).
Qu.: Webseite Dr. Wolfgang
Wodarg, (Arzt, Ex-SPD-Bundestags- abgeordneter, jetzt DieBasis)
19. Der 1-Meter- bzw 2-Meter-Abstand gilt auch
im Freien, aber nicht in Bussen.
Der 1-Meter bzw 2-Meter-Abstand (= Babyelefant
bzw. doppelter Babyelefant) gilt auch im Freien, obwohl die Wahrscheinlichkeit
einer Übertragung der Krankheit im Freien sehr gering ist.
Hingegen gilt der Mindestabstand nicht in
öffentlichen Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen, wo sich die
Menschen in den Stoßzeiten zusammenquetschen müssen, weil zuwenig
Platz ist.
In Flugzeugen gibt es keinen Mindestabstand
zwischen den Passagieren, da ja die "Freiheit über den Wolken grenzenlos"
sein soll.
Die COVID-Maßnahmen der Regierung sind
daher widersprüchlich und sinnlos.
Unser Vorschlag wäre (wenn schon), dass ein
empfohlener Mindestabstand dort gelten sollte, wo die Übertragungs-
wahrscheinlichkeit am Größten ist, nämlich in den öffentlichen
Verkehrsmitteln.
Denn dort atmen alle Menschen die gleiche Luft vom Fahrgastraum.
20. Die 3G-Regel sowie der "Grüne Pass"
sind aus Daten-schutzgründen abzulehnen
und bringen ohnedies nur wenig. Das "Contact-Tracing", also die Kontaktpersonenverfolgung
der Kontakt 1- und Kontakt 2-Personen, ist ein besonders gravierender Eingriff
in die Privatsphäre - somit in die Grundrechte - und daher abzulehnen.
Außerdem ist nichts GRÜN am "Grünen Pass" (Der Impfpass
ist nämlich gelb);
21. Die 2G-Regel wurde im Non-Food-Handel viel
zu spät aufgehoben.
Die 2G-Regel wurde am 12. Feb. 2022 im Non-Food-Handel aufgehoben.
Handelsverband-Geschäftsführer Rainer: Der Handel werde „nicht
mehr Polizei spielen müssen“. Für viele Handelsbetriebe ist
das aber zu spät. Sie haben bereits ihren Betrieb für immer geschlossen.
22. Schulschließungen passen nicht mit
der Ausbildungspflicht zusammen.
Sie sind auch nicht sinnvoll, da Kinder und Jugendliche nur selten
an COVID erkranken und wenn dann nur milde Verläufe haben. Die Kinder
verlieren aber durch das Betretungsverbot der Schule unwiederbringlich
wertvolle Unterrichtszeit und viele soziale Kontakte;
23. Kinder:
Die Tagesstruktur der Kinder ist mit den Schulschließungen zusammengebrochen.
Die Kinder wurden oft nicht nur von den Kinderschutzeinrichtungen im Stich
gelassen, sondern oftmals auch von ihren Eltern. Die Kinder konnten und
können kein Sozialverhalten mehr lernen und waren suizidgefährdet.
Die psychischen Störungen und die Traumatisierung der Kinder hätten
vermieden werden können. Familien, die schon in normalen Zeiten sehr
belastet sind, sind nun komplett unter die Räder gekommen. Die Kinder-
und Jugendhilfe war größtenteils im Home-office. Der Schaden,
den man den Kindern mit den Corona-Maßnahmen zufügt, ist größer,
als mit einer Viursinfektion.
Die Regierungskoalition
von ÖVP und Grünen (unter Mitwirkung von SPÖ und NEOS) plante
dennoch die verpflichtende Kinderimpfung
für alle Kinder ab 14
Jahren und zwar ab 1.2.2022. Dies war überraschend, da Kinder
nur selten an COVID / Corona erkranken und selbst dann nur einen leichten
Verlauf der Krankheit haben.
Wozu also die Kinder dem enormen Gesundheitsrisiko
eines gentechnischen Experiments aussetzen? Wieso entscheidet der Staat
über die Körper der minderjährigen Kinder?
Die Impfpflicht für
Kinder wurde am 16.1.2022 von ÖVP-Grünen abgesagt.
PS: In der EMA-Datenbank gibt es bereits 64 (!)
Kinder, die zeitnah zur Covid-19-Injektion verstorben sind. Waren die Corona-Impfungen
grob fahrlässig? Wurde ihr Tod bewußt in Kauf genommen?
24. Amtsvorstand + 2 Stellvertreter in Innsbruck
legten ihren Ämter zurück.
"Der Amtsvorstand des Amtes Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung,
quasi der Bezirkshauptmann Innsbrucks, legte „mit sofortiger Wirkung“ sein
Amt zurück. Auch seine Stellvertreter sagten dankend ab. Grund: Permanenter
Personalmangel. Und nun steht auch noch die Impfpflicht vor der Tür!
... Denn nicht nur Asen trat zurück, sondern eine Stunde später
auch seine Stellvertreterin, die per Gesetz seine Agenden hätte übernehmen
sollen. Nach ihrer Absage wäre als nächstes Thomas Jenny zum
Zug gekommen, der langjährige Leiter des Innsbrucker Strafamtes. Doch
auch er sagte schriftlich ab. Drei Rücktritte in der hohen Stadtverwaltung
binnen drei Stunden – auch das gab es in Innsbruck noch nie. ..."
Qu.: Kronenzeitung vom 28.1.2022
PS: Bravo!
Die Nationalratsabgeordneten und Bürgermeister sollten sich ein
Beispiel an Innsbruck nehmen und ebenfalls zurücktreten.
25. Ministerin Mag. Karoline Edtstadler (ÖVP)
fordert die "Impfpflicht":
Die EU- und Verfassungsministerin Mag. Karoline Edtstadler (ÖVP),
die (z.B. am 30.11.2021) eine Impfpflicht
des österreichischen Volkes forderte, hat weder Artikel 1 der Bundesverfassung,
noch das Wesen der Demokratie (= Volksherrschaft) verstanden. In einer
Demokratie entscheidet das Volk und nicht ein Minister der Staatsverwaltung
("Regierung").
Das gilt auch für die ÖVP, SPÖ,
Grüne und Neos im Nationalrat, mit deren Stimmen die Impfpflicht ab
5. Feb. 2022 in Österreich gesetzlich eingeführt wurde.
26. "Virologen wollen die Leute am liebsten
in ein Zimmer sperren,
da können sie sich nicht infizieren und niemanden anstecken.
Aber dann werden die Leute halt an Depressionen sterben oder verhungern
oder verdursten. Wir können nicht nur die virologische Seite berücksichtigen."
Der Spruch stammt vom Salzburger Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer
am 10. Nov. 2021.
Alle Leute in ein Zimmer einzusperren, mag für Virologen die Lösung
sein. Diese geht aber vollkommen an der Lebensrealität vorbei.
27. Der Corona-Panikmodus in Österreich
läuft seit März 2020.
Die Regierung verbreitet Angst und Schrecken. Das Kalkül der Regierungskoalition
ist einfach: Wenn die Leute irsinnig viel Angst haben, dann werden sie
sich irgendwann breitschlagen lassen.
Schon alleine deshalb entstehen im Volk psychische Krankheiten wie
z.B. Depressionen und Vereinsamung, bis hin zu Selbstmorden. Die Leute
halten das einfach nicht mehr aus.
28. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH)
hat bereits über 28 COVID-Verordnungen oder VO-Bestandteile aufgehoben
(z.B. die maximale Teilnehmerzahl bei Begräbnissen). D.h. die Bundesregierung
hat bislang mit vielen rechtswidrigen Verordnungen agiert und ist immer
noch im Amt.
Der Verfassungsgerichtshof hat nun am 26.
Jänner 2022 im Verfahren V11/2022 viele detaillierte Fragen zur COVID-Krankheit
an Gesundheitsminister Mückstein gestellt, z.B. "Aufschlüsselung
nach Personen, die an COVID-19 verstorben sind, Personen, die mit
COVID-19 verstorben sind, und Personen, die (asymptomatisch) mit
SARS-CoV-2 verstorben sind."
oder "Um welchen Faktor reduziert das Tragen einer FFP2-Maske
in geschlossenen Räumen bzw. im Freien das Ansteckungs- bzw. Übertragungsrisiko?"
oder "Um welches Maß vermindern eine Erstimpfung, eine
Zweitimpfung und eine Drittimpfung das Risiko, wegen COVID-19 auf einer
Normalstation bzw. auf einer Intensivstation hospitalisiert zu werden bzw.
an COVID-19 zu versterben?".
Die Klage wurde vom VfGH abgewiesen mit der
Begründung, der Gesundheitsminister habe es zum Zeitpunkt seiner Entscheidung
nicht besser gewußt und er habe sich auf die Leute verlassen können
(die von ihm selbst eingesetzt wurden).
Bei der mündlichen Verhandlung am VfGH
wurden übrigens Ungeimpfte - die nicht genesen oder getestet waren
- nicht als Zuschauer zugelassen (siehe => mobbing-konkret
vom 13.3.2022). Dabei sind die hoffentlich 3-fach gegen COVID gespritzten
VfGH-Richter doch hoffentlich vor COVID geschützt oder?
29. Tiefe Spaltung der Gesellschaft:
Mit der 5.
COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung wird das österreichische
Volk seit 15. Nov. 2021 in Geimpfte und Ungeimpfte - mit oder ohne 2G-Nachweis
- gespaltet. Gesunde Ungeimpfte ohne 2G-Nachweis dürfen nicht einmal
mehr einen Christkindlmarkt
im Freien besuchen und oftmals auch nicht mehr den eigenen Arbeitsplatz
betreten. Sie werden mehr oder weniger zu Hause eingesperrt ("Lockdown").
Die Grund- und Freiheitsrechte gelten in Österreich offensichtlich
nicht mehr.
Österreich ist übrigens das bislang
einzige Land in Europa, das einen Lockdown nur für Ungeimpfte eingeführt
hat.
30. Fristlose Entlassung der 14 Mitarbeiter
der Klink Hietzing aufgehoben:
Die halbstündige Pausen-Feier zur Verabschiedung eine pensionierten
Mitarbeiterin war keine Party und fand jedenfalls ohne Alkoholgetränke
statt. Jene 14 Mitarbeiterinnen des Krankenhauses Wien-Lainz (jetzt “Klinik
Hietzing”), die wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln im Zuge
einer Pensionierungsfeier im heurigen Februar fristlos entlassen worden
waren, müssen wieder eingestellt werden bzw. haben Anspruch auf Schadenersatz.
Ein entsprechendes Urteil fällte nun ein Senat des Arbeits- und Sozialgerichts.
Die Stadt Wien muss alle 14 wieder einstellen und ihnen für die
Zeit der ungerechtfertigten Entlassung Entgeltersatz bezahlen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Stadt Wien überlegt
noch in Berufung zu gehen.
PS: Jedenfalls wird man die angebliche Pandemie nicht besser bewältigen,
indem Mitarbeiter von Spitäler entlassen werden.
31. Apres-Ski Lokal "Kitzloch" in Ischgl &
das Corona-Glück:
März 2020: "Das "Kitzloch" und Ischgl
waren zu Beginn der Pandemie international in die Schlagzeilen geraten,
nachdem sich dort zahlreiche Gäste und Mitarbeiter mit dem Coronavirus
infiziert hatten." Qu. KURIER
vom 30.12.2021
27.12.2021: "Im Ischgler Corona-Superspreader-Hotspot
"Kitzloch" schert man sich offenbar einen Dreck um die vorgeschriebene
Gästeregistrierung. ..." Qu. Facebook-Posting des Kabarettisten
Markus Koschuh
30.12.2021: 3 weitere Mitarbeiter sind Corona-positiv
1.1.2022: Fünfter Corona-Fall eines "Kitzloch"-Mitarbeiters.
Qu. Die
Presse vom 1.1.2022
13.1.2022: Wirtschaftshilfen: ... "Die Gesellschaft
hinter dem Hotel, zu dem das berüchtigte Ischgler Kitzloch
gehört, erhielt immerhin 1,03 Millionen Euro an Staatshilfen
für 2021 und 2020." Qu.: Der
Standard vom 13.1.2022
Anmerkung Red.: Lieber Steuerzahler & Steuerzahlerinnen!
Nur damit Sie wissen, warum Sie soviel Steuern zahlen und wie sinnlos
das ist.
Da gibt es Profiteure, die mit der Corona-Krise und den Staats- subventionen
noch gute Geschäfte machen. Und unser Ex-Finanz- minister Gernot Blümel
(ÖVP) sagte dazu: "Koste es was es wolle."
Naja, ist ja nicht sein Geld, das hier verpraßt wird.
32. Kein Steuergeld mehr für die gentechnischen
Experimente des Staates!
Alleine für 2022 und 2023 hat der Staat Österreich 910 Millionen
Euro (= 12,5 Milliarden Schilling) für den Kauf von Impfdosen geplant,
sehr zur Freude der Pharmabranche. Bezahlen müssen das alles die österreichischen
Steuerzahler, obwohl sie bisher keine Zustimmung dazu gaben. Es gab nämlich
keine Volksabstimmung.
Die Staatsverschuldung Österreichs stieg
bereits um 35 Mrd. € im Jahr 2020 an und wird um ca. 30 Mrd. €
im Jahr 2021 weiter ansteigen. Die Staatsverschuldung Österreichs
wird 2021 auf 90% vom BIP steigen. (Die EU erlaubt eigentlich nur 60% vom
BIP).
Die Staatsbürger heißen deshalb
so, weil sie für den Staat "bürgen", ob sie wollen oder nicht;
33. Regierungsparty im ORF-Zentrum nach "Licht
ins Dunkel - Gala" am 24.11.2021:
Die Bundesregierung - mit dem damaligen Bundeskanzler Alexander Schallenberg,
Vizekanzler Werner Kogler und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein,
Elisabeth Köstinger, Arbeitsminister Martin Kocher (3-fach geimpft),
Europaministerin Karoline Edtstadler (3-fach geimpft), der Bundespräsident
Alexander Van der Bellen (1-fach geimpft) und einige Promis mehr feierten
am 24.11.2021 ohne Maske und ohne Abstand eine Aftershow-Party nach der
"Licht ins Dunkel - Spendengala"-Sendung . Die Videos zeigen, wie sie alle
zum Opus-Lied "Live is Life" im ORF-Zentrum klatschten und tanzten. Die
Bundesregierung wurde bereits mehrfach angezeigt, darunter auch von einem
ÖVP-Gemeinderat und Rechtsanwalt aus Sollenau (NÖ).
Der ORF rechtfertigt sich so: "Die 'Licht
ins Dunkel'-Gala ist – wie alle ORF-Studiosendungen – eine TV-Produktion
und keine Veranstaltung." Und weiter: "Es dauerte ungefähr
35 Minuten, bis die letzten anwesenden Politikerinnen und Politiker sowie
Prominente, die an den Spendentelefonen saßen (Erg.: und bei
der Sause tanzten), den ORF verlassen hatten."
PS: Die österreichische Bevölkerung bleibt laut Corona-Maßnahmenschutz-Verordnung
der Bundesregierung von 22.11. bis mindestens 12.12.2021 zu Hause eingesperrt.
34. Hugo Portisch war Impf-Testimonial.
Er starb
kurze Zeit nach der Impfung.
Hugo Portisch sollte eine Gallionsfigur der Impfbefürworter in
Österreich sein. Portisch setzte sich leidenschaftlich für COVID-Impfungen
ein. In Fernsehspots war zu sehen, wie er sich im Feburuar 2021 impfen
ließ.
Hugo Portisch starb am 1.4.2021, 5 Wochen und 6 Tage nach seiner 2.
BIONTECH/Pfizer Impfung.
1. Impfung: 25.1.2021 (?), 2. Impfung: 19.2.2021 (sein 94. Geburtstag).
(Danach sucht man auf wikipedia vergeblich.)
Nach seinem Tod wurden alle Impfspots mit Hugo Portisch gelöscht.
35. Dompfarrer des Wiener Stephansdoms hat
kein Mitleid
mit Ungeimpften:
"Der Dompfarrer (Pfarrer des Wiener Stephansdomes) Toni Faber hat öffentlich
und per Video dokumentiert (Youtube) gesagt, dass “er mit Ungeimpften
kein Mitleid habe.” Gemeint ist offenbar, Menschen die sich der
sogenannten “Coronaimpfung” verweigern (sie können ja gegen Pocken,
Masern, Kinderlähmung, Tuberkolose, FSME geimpft sein).
Der Dompfarrer übt ein Kirchenamt gemäß Canones 146
ff aus. Er ist Priester und somit Kleriker gem. CIC.
Aus den in der Folge zitierten Canones gehen folgende Klerikerpflichten
heraus, gegen die er mit dieser öffentlichen Äußerung verstossen
hat.
ad Can. 276 — § 1. und 2: ... Die pauschale
Verweigerung des “Mitleids” gegenüber einer bestimmten Personengruppe
verstößt ganz allgemein gegen das Vierte Gebot.
ad Can. 287 — § 1. ... Es ist einem Kleriker
zuzumuten und auch seine Pflicht, Propaganda und Demagogie seitens politischer
Organe und der Massenmedien kritisch zu hinterfragen und diesen zu widerstehen.
Im Wesen (siehe Thomas von Aquin “De ente et de essentia”) ist der Dompfarrer
mit dieser seiner Äußerung öffentlich vom katholischen
Glauben abgefallen.
Nach Canon 194 , Paragraph 1, Punkt 2 ist
strafbar, „wer vom katholischen Glauben oder der Gemeinschaft der Kirche
öffentlich abgefallen ist.“
Kirchenrechtlich ist es wenig erheblich ob
die „Ungeimpften“ katholisch oder akatholisch sind. Auszugehen ist, dass
sicherlich ein guter Teil dieser Gruppe katholisch getauft sind. Eine Verweigerung
des Mitleids Getauften gegenüber ist besonders strafverschärfend.
Es liegt daher zumindest die Strafe der Suspension gem Canon 1333 nahe,
wenn nicht sogar der Exkommunikation oder einer Sühnestrafe gem Canon
1336, Punkt 2 (Amtsentzug). ..."
Qu.: Unser
Mitteleuropa, Dr. Harald Sitta von 21.11.2021
36. Kirchenaustritte in Österreich stiegen
2021 um 22,7% gegenüber dem Vorjahr, wegen Corona!
Insgesamt traten im vergangenen Jahr 72.055 Personen aus der römisch-katholischen
Kirche in Österreich aus.
Paul Zulehner: Die Kirche hat viele Impfgegener irritiert. ... Impfgegner
hat gestört, dass man sich im Stephansdom impfen hat lassen können
und dass sich der Papst impfen hat lassen. Impfgegener können nicht
aus der Republik austreten, aber aus der Kirche. In der Pandemiezeit sind
viele wegen der Position der Kirche ausgetreten.
Qu.: Ö1-Mittagsjournal vom 12. Jän. 2022
PS: Die Kirche kann sich entscheiden, entweder weiterhin sich von Kirchenbeiträgen
finanzieren oder über Staatssubventionen.
37. Die Gewerkschaft (ÖGB) schaut der
Quälerei am Arbeitspaltz zu:
Die Gewerkschaft (ÖGB) schaut der Quälerei der Arbeitnehmer
mit Maske und Tests, der Arbeitsplatzvernichtung und der Kurzarbeit in
der Coronakrise mehr oder weniger tatenlos zu. Bislang gab es noch keinen
einzigen Streik gegen die Corona-Betriebsschließungen, 3G- oder
2G-Regel, die FFP2-Maskentragepflicht am Arbeitsplatz, usw. in Österreich.
Die Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit in Österreich steigt und steigt.
Man hat fast den Eindruck, dass sich der ÖGB
von seiner schweren Krise aufgrund des Finanz-Spekulationsskandals im Jahr
2006 noch nicht erholt hat. Der ÖGB hat damals hohe Geldbeträge
- angeblich 2 Milliarden Euro an Streikgeldern - dafür verwendet,
um die BAWAG P.S.K. zu retten. Seitdem dürfte die Streikkassa des
ÖGBs ziemlich leer sein. Das hilft den arbeitslosen Arbeitnehmern
aber auch nicht weiter.
38. Die internationalen Medien stellen Österreich bereits an den Pranger.
CNN: "Austria plans to become the first country in Europe to make Covid-19 vaccinations mandatory for all eligible people. ... The move comes only days after Austria took the step, unprecedented in Europe, of imposing lockdown measures for all those age 12 and older who are not fully vaccinated against Covid-19. Under those measures, which came into force on November 15, the unvaccinated were ordered to stay at home except for a few limited reasons, with the rules policed by officers carrying out spot checks on those who were out and about. ... Once it goes into effect in February, Austria's Covid-19 vaccination mandate will be the most stringent measure to control the coronavirus through vaccination yet seen in Europe. ..." Qu. CNN, 19. Nov. 2021
New York Times: "Austria Announces Covid Vaccine Mandate, Crossing a Threshold for Europe. The extraordinary step shows that governments desperate to safeguard public health and economic recoveries are increasingly willing to push for once unthinkable measures. ... But it also showed that increasingly desperate governments are losing their patience with vaccine skeptics and shifting from voluntary to obligatory measures to promote vaccinations and beat back a virus that shows no sign of waning, rattling global markets at the prospect that still tentative economic recoveries will be undone. ... With its latest move, Austria significantly moved ahead of other European countries that have inched up to, but not crossed, a threshold that once seemed unthinkable. The announcement drew an immediate threat of violent protest this weekend by leaders of anti-vaccine movements and the far-right Freedom Party, which compared the government’s latest mandates with those of a dictatorship. ..." NY Times, 19. Nov. 2021
The Guardian: "Austria plans compulsory Covid vaccination for all. ... Those refusing to be vaccinated are likely to face administrative fines, which can be converted into a prison sentence if the fine cannot be recovered. ... The country has the lowest vaccination rate in western Europe, with 66% of its population fully vaccinated. ... Those who have got their second jab will in the future only be considered fully immunised for seven rather than nine months, and can get their booster shot after four months. ... The former chancellor Kurz, who resigned amid a corruption inquiry in mid-October, had assured the public in July that “for everyone who is vaccinated, the pandemic is now over”. “No one wants a lockdown, it is a crude instrument,” said Austria’s Green health minister, Wolfgang Mückstein, on Friday. “But it is the most effective instrument that we have available”. ..." Qu. Guardian, 19 .Nov. 2021
Aljazeera: "Austria imposes full COVID lockdown, makes vaccination mandatory . ... Austria will become the first country in Western Europe to reimpose a full coronavirus lockdown to tackle a new wave of infections and will require its whole population to be vaccinated by February, its government has said. ... But the chancellor said on Friday that those who refused to be vaccinated would now face fines, adding the details would be finalised in the coming weeks. “For a long time, the consensus in this country was that we didn’t want mandatory vaccination,” Schallenberg said. “For a long time, perhaps too long.” ..." Qu. Aljazeera, 19. Nov. 2021
Politico: "Austria becomes first Western country to resort to mandatory coronavirus vaccination. ... Chancellor Alexander Schallenberg announced Friday that COVID-19 vaccination would be mandatory in the Alpine republic from February 2022. That makes Austria the first European country — and one of the first in the world — to impose compulsory coronavirus vaccination. ... The decision by Schallenberg, who has only been in the job for just over a month after predecessor Sebastian Kurz stepped down amid a sleaze investigation, marks a dramatic escalation in Vienna’s policy response after Austria’s fourth coronavirus wave went ballistic." Qu.: Politico, 10. Nov. 2021
Anm. der Red.: Naja, nach solch vernichtenden internationalen Medienberichten, hat die Tourismuswirtschaft Österreichs jetzt ordentlich etwas zu tun und sie wird den Absturz der Touristenzahlen im Wintertourismus dennoch nicht verhindern können. Das paßt der Regierung offensichtlich ins Kozept, den maximalen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schaden für Österreich anzurichten.
Hier nun die Zahlen:
""Coronabedingte Betriebsschließungen und internationale Reisebeschränkungen
haben dem Tourismus in Österreich auch im Jahr 2021 stark zugesetzt",
fasste Statistik-Austria-Generaldirektor Tobias Thomas am Mittwoch zusammen.
... Der heimische Tourismus hat auch im zweiten Coronajahr 2021 massive
Einbußen erlitten. Das verdeutlichen die vorläufigen Daten der
Statistik Austria. Demnach brachen die Nächtigungen gegenüber
2020 nochmals um fast 19 Prozent auf 79,57 Millionen ein. Das war um
48 Prozent weniger als im Jahr vor der Pandemie (2019). ..."
Qu.: oe24.at
vom 27.1.2022
39. Die Silvester-Sperrstunde 2021-2022 war
schon um 22 Uhr!
Scherz oder?
Nein. Die ÖVP-GRÜNE-Regierungskoslition meint das ernst.
Mit der Silvester-Regelung sollen sich Gäste nur bis 22 Uhr anstecken
können und nicht bis 1 Uhr nachts. Der Unterschied liegt auch darin,
dass die Urlauber, Hotel-, Wirtshaus- und Partygäste in der Silvesternacht
nicht zuviel Freude entwickeln sollen.
Die Hoteliers sind sehr erbost, da sie allein in der Silvesternacht
einen Umsatzverlust von bis zu 100.000 Euro erwarten. Vielen Wirtsleuten
stehen die Tränen in den Augen. (Die Wirtschaftskammer sagt jetzt
lieber nichts.)
Ab 5. Feb. 2021 wird die Sperrstunde in der Gastronomie In Österreich
- mit der Ausnahme Wien - von 22 Uhr auf 24 Uhr verlegt.
40. Selbstbehalte & Abgaben für Ungeimpfte
werden diskutiert.
Da wäre dann als nächster Schritt die Einführung von
Selbstbehalten für Raucher, Alkoholiker, Handytelefonierer, Extremsportler,
usw.. Das würde zu einer kompletten Entsolidarisierung der Gesellschaft
führen.
Die NÖ-Ärztekammer schlägt
eine Pandemie-Abgabe für Ungeimpfte vor, mit einem ähnlichen
Ergebnis der Entsolidarisierung der Gesellschaft. Der Vizepräsident
der niederösterreichischen Ärztekammer, Gerrit Loibl, schlägt
90 - 100 € pro Monat pro Person vor. (Abgesehen davon, sollte sich
die Ärztekammer für eine offene Diskussion zur Heilung der Corona-Krankheit
einsetzen und nicht für Steuer- und Abgabenpolitik.)
41. Unter dem jetzigen Corona-Regime ist keine
Planbarkeit der Zukunft möglich:
Konnte man früher 10-20 Jahre vorausplanen, so hat sich der Planungshorizont
zur Zeit auf die nächsten 2 Wochen reduziert. Man weiß ja leider
nicht, welche Verordnungen der Gesundheitsminister dann herausgibt, ob
man noch ins Ausland auf Urlaub fahren kann, ob man Oma und Opa im Altersheim
besuchen kann, mit wievielen Freunden man sich zu Hause treffen kann, ob
man beim Wirten ein Bier trinken kann und sein Lokal überhaupt betreten
darf, ob man seine geplanten Behandlungen und Operationen erhalten wird,
usw.;
Die Wirtschaft reagiert auf diese Unsicherheiten
mit einem Investitionsstopp.
Die Menschen reagieren auf Unsicherheiten
mit Sorgen, Ängsten und Frustrationen.
Wir sind hingegen für viel mehr Planungssicherheit für Wirtschaft
und Menschen und daher für ein Ende der Corona-Maßnahmen.
42. Ab 5. März 2022 beginnen große
Lockerungen:
* Die 2G- und 3G-Regel werden - außer bei Pflegeheimen und Krankenhäusern
- aufgehoben.
* KEINE FFP2-Maskenpflicht mehr, außer in öffentlichen Verkehrsmittel,
Supermärkten, Apotheken und Krankenhäuser.
* Für Nachtgastronomie gilt wieder die normale Sperrstunde.
* Veranstaltungen dürfen wieder uneingeschränkt stattfinden.
* In Schulen fiel die Maskenpflicht erst per 25. April 2022.
Aber ACHTUNG:
1. Das bis 31. Mai 2022 ausgesetzte Impfpflichtgesetz gilt ab 1.
Juni 2022 wieder voll!
Der Druck aus der Gesellschaft (z.B. Demonstrationen, Auto-Korsos,
diverser Volksbegehren und Klagen) ist so groß, dass mit einer Aufhebung
des Impfpflichtgesetzes per 15.3.2022 gerechnet wurde. Immerhin kam eine
Aussetzung des Gesetzes zunächst bis 31.5.2022.
2. Wien ist anders: Im Bundesland Wien gelten meist strengere Regeln.
3. Nur bis Ende März 2022 bleiben die Tests gratis.
4. Die Pandemie ist - laut Koalition - nach 2 Jahren immer noch nicht
vorbei. Die Maßnahmen werden derzeit nur auf "stand-by" geschaltet,
so Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein.
5. Das CoV-Maßnahmengesetz wird voraussichtlich Ende April
2022 bis Mitte 2023 verlängert werden.
43. Der Gesamtschaden für Österreich
liegt vermutlich bei ca. 100 Milliarden €:
* Davon wurden vom Staat bereits 43 Milliarden € an Subventionen
ausbezahlt.
* Die Kredite an die Gastronomie und Hotelerie sind für den Staat
schwer eintreibbar, weil viele Betriebe vor der Pleite stehen. Also werden
noch einige Milliarden an Schadensvolumen dazukommen.
* Auch wurde ca 1 Milliarde € für die Impflotterie geplant,
die aber nun doch nicht kommt. Das Steuergeld will die Koalition an Polizei
und Bundesheer ausschütten, aber leider nicht als Haftentschädigung
für die Ungeimpften im Lockdown.
* Dadurch, dass viele Betriebe derzeit Verluste schreiben, wird auch
das Steueraufkommen des Staates deutlich sinken.
* Die hohen Arbeitslosenzahlen werden noch längere Zeit bestehen
bleiben.
44. Eine Abwahl der demokratieverhindernden
Parteien ist dringend geboten.
Alle Parlamentsparteien - also ÖVP, SPÖ, FPÖ, GRÜNE,
NEOS - haben dem 1.
COVID-Maßnahmengesetz im März 2020 zugestimmt. Die ebenso
fragwürdige Verlängerung wurde ohne gesundheitliche Notwendigkeit
von der Parlamentsmehrheit durchgewunken..
Wir fordern echte demokratische Entscheidungen durch das
Volk mittels Volksabstimmungen und wir fordern die Einhaltung der Grundrechte.
Was kann und soll jeder Bürger nun tun? Die Bürger
sollten bei der kommenden Bundespräsidentschaftswahl
2022 einem tatsächlich demokratischen Kandidaten ihre Stimme geben.
Das würde sehr viel in Richtung Volksherrschaft verändern. Nur
so kommen wir weg von der internationalen Konzernwirtschaftsdiktatur, hin
zu einer österreichischen Volksherrschaft, zu einer Demokratie, die
ihren Namen auch verdient.
Die Gesundheit jedes einzelnen hat - wie man sieht - sehr
viel mit ECHTER-Demokratie
zu tun.
Quellen und => Berichte
PS: Demokratie heißt Volksherrschaft
und nicht Parteienherrschaft.
Es hätte schon längst eine Volksabstimmung
zur Abschaffung der COVID-Maßnahmen in Österreich stattfinden
müssen (Art.1 B-VG).
.
www.covid-volksbegehren.at / gruende |