COVID-Massnahmen
abschaffen . Volksbegehren
. Gründe
Tipps für
Ungeimpfte . Ziele
Tipps für Ungeimpfte:
1. Das eigene Immunsystem stärken,
und zwar durch Sonnenschein (Vitamin D), Zwiebel essen (hilft gegen Influenza),
Mundwasser verwenden (desinfiziert den Rachenraum), Sport / Bewegung (das
ist gut für den Kreislauf) und ausreichend Schlafen (zur Erholung).
Die Selbstheilungskräfte des Körpers reichen meist aus. Die Selbstheilungskräfte
haben die Menschheit immerhin durch die vergangenen 10.000 Jahre gebracht.
Mehr spirituelles und ganzheitliches Denken würde der Gesellschaft
gut tun.
COVID19 ist nicht gefährlicher als eine Grippe, mit leichtem bis
schwerem Verlauf.
2. Warten bis die Politiker beim Imfpen voran gegangen sind:
Solange Karl Nehammer, Sebastian Kurz, Werner Kogler, Wolfgang Mückstein,
Werner Anschober, Alexander Van der Bellen, Wolfgang Sobotka, Pamela Rendi-Wagner,
Johanna Mikl-Leiter (NÖ), Thomas Stelzer (OÖ), Michael Ludwig
(Wien) und Hans Peter Doskozil (Brgld) nicht doppelt "COVID-geimpft" sind,
sollte man besser abwarten. Die Politiker sollen bekannt geben, wann sie
sich mit welchem Impfstoff impfen haben lassen.
Weiters sollten Spitzensportler, Künstler
und VIPs ihren Impfstatus ("Geimpft" oder "Nicht-Geimpft") bekannt geben.
3. Das "Impfen" sollte man noch mindestens 1 Jahr aufschieben
... und abwarten, wie es den "corona-geimpften" Leuten bis dahin
ergeht. Es werden immer mehr schwere Nebenwirkungen und Todesfälle
in zeitlicher Nähe zu einer "Impfung" (richtig: gentechnisches Experiment)
bekannt.
Berühmtestes Beispiel:
Hugo Portisch starb am 1.4.2021, 6 Wochen nach seiner 2. "Impfung"
(1. Impfung: 25.1.2021 (?), 2. Impfung: 19.2.2021) von BIONTECH /
Pfizer.
Seine Todesursache wird nach-wie-vor geheim gehalten. Vermutlich war
es eine Thrombose.
Hugo Portisch war ein Impf-Werbeträger für die Corona-Impfung.
Nun ist er tot.
4. Rechtliches Wissen erweitern:
Das Strafgesetzbuch in Österreich:
§ 105 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB): Wer einen
anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung,
Duldung oder Unterlassung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
§ 110 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) : Wer einen
anderen ohne dessen Einwilligung, wenn auch nach den Regeln der medizinischen
Wissenschaft, behandelt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder
mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
D.h. das Nötigen zu einer Impfung ist strafbar.
Eine Impfung ohne Einwilligung der betroffenen Person ist ebenfalls
strafbar.
Die Resolution 2361 (2021) des Europarates vom 27.01.2021 verbietet
Impfzwang und jegliche Art der Diskriminierung von Ungeimpften.
Nürnberger Kodex aus dem Jahr 1947: Er besagt, dass bei
medizinischen
Versuchen an Menschen „die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson
unbedingt erforderlich ist“. Die COVID-19 Impfungen stellen offensichtlich
einen groß angelegten medizinischen Versuch / Experiment dar.
Die WHO hat die Definition einer Pandemie im Mai 2009 geändert.
Davor musste eine Pandemie mit einer "sehr großen Zahl von Toten"
einhergehen, danach nicht mehr.
5. Österreich braucht dringend eine große Demokratiereform.
Bitte unterschreiben Sie das Einleitungsverfahren zum ...
"NEIN zur Impfpflicht"
- Volksbegehren zw. 14.1. - 31.1.2022
"Keine Impfpflicht"
- Volksbegehren zw. 14.1. - 31.1.2022;
"COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren"
zw. 14.1. - 31.1.2022
"ECHTE
Demokratie"-Volksbegehren zw. 1.4.2021 - 30.12.2022
"COVID-Maßnahmen abschaffen"-Volksbegehren
zw. 30.7.2021 - 15.5.2022.
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www.covid-volksbegehren.at / tipps fuer ungeimpfte |
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